| Gebührenordnung neu gefasst |
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| Geschrieben von Armin Langmann | |
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Der Kirchenvorstand hat die Gebührenordnung neu gefasst. Die Gebühren bei Taufen und Trauungen wurden abgeschafft. Bei Bestattungen ist - wie bei anderen Gemeinden im Dekanat - eine Gebühr von 100.- Euro zu entrichten. Findet die Trauerfeier in der Nikodemuskirche statt, so wird bei evangelischen Gemeindemitgliedern für die Kirche eine Gebühr von 200.- Euro erhoben.
Die Erhebung von Gebühren ist durch Kirchengesetz geregelt. Bei den Gebühren handelt es sich nicht um eine "Bezahlung" des Pfarrers, sondern um einen Beitrag, den Mitglieder aus bestimmten Anlässen entrichten, der zur Deckung des ordentlichen Haushalts der Kirchengemeinde verwendet wird.
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| Letzte Aktualisierung ( Montag, 31. Januar 2011 ) |
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